Die Übersetzung des Dekretes des Päpstlichen Gnadengerichtshofes (Apostolische Pönitentiarie):
Apostolische Pönitentiarie
Prot. Nr. 69/16/I
Dekret
Kraft ihrer Befugnisse, die ihr auf ganz besondere Weise vom Heiligen Vater in Christus Franziskus, durch die göttliche Vorsehung Papst, gewährt worden sind, gestattet die Apostolische Pönitentiarie gerne dem Hochwürdigsten Herrn Nikolaus Eterovic, Titularerzbischof von Vincovci, Apostolischer Nuntius in Deutschland, am kommenden 13. Mai beim liturgischen Gedächtnis der allerseligsten Jungfrau Maria von Fatima nach der Darbringung des göttlichen Opfers im Wallfahrtsort Maria im grünen Tal in Retzbach im Bistum Würzburg den Mitgliedern des Fatimaweltapostolates und den anderen anwesenden frommen Christgläubigen, die mit aufrichtiger Reue und von Nächstenliebe getragen den liturgischen Feiern bewohnen, den päpstlichen Segen verbunden mit vollkommenem Ablass zu erteilen, der unter den gewohnten Bedingungen (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet in der Meinung des Papstes) zu gewinnen ist.
Die Gläubigen, die den päpstlichen Segen ehrfürchtig empfangen haben, werden den vollen Ablass nach den Normen des Rechtes erlangen können, auch wenn sie an den liturgischen Feiern aus vernünftigem Grund physisch nicht teilgenommen haben, unter der Voraussetzung, dass sie die Liveübertragungen am Fernsehen oder Radio in frommer Absicht verfolgt haben, ungeachtet jedweder gegenteiliger Anordnung.
Rom, in der Apostolischen Pönitentiarie, den 19. April im Jahr der Menschwerdung des Herrn 2016
Mauro Kardinal Piacenza, Großpönitentiar
Christoph Nykiel, Regente