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Im Heiligen Jahr der Barmherzigkeit und vorbereitend auf das 100-jährige Jubiläum der Erscheinungen von Fatima gewährt der Heilige Vater unserem Apostolat das Gnadengeschenk, am 13. Mai und 13. Oktober bei unseren Feiern einen vollkommenen Ablass gewinnen zu können. Der Ablass kann, wenn die Gläubigen am Rosenkranz, an der Messfeier und an der Lichterprozession teilnehmen, auch den Verstorbenen zugewendet werden. Grundsätzlich gelten die gewohnten Bedingungen Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters und die vollkommene Reue. Auch die Kranken können zuhause den Ablass gewinnen, wenn sich unserer Feier geistlich verbinden und vor einem Bild der Fatimamadonna - ihre Schmerzen durch Maria Gott aufopfernd - das Vaterunser, das Gegrüßet seist du, Maria und das Glaubensbekenntnis beten. Die Übersetzung des Dekretesdes Päpstlichen Gnadengerichtshofes (Apostolische Pönitentiarie): Apostolische Pönitentiarie
Prot. Nr. 68/16/1

 Dekret

Zur Vermehrung der Gottesverehrung der Gläubigen und des Seelenheiles gewährt die Apostolische Pönitentiarie kraft ihrer von Papst Franziskus erteilten Befugnis mit Berücksichtigung der Bittgesuche von Christian Stadtmüller, dem Würzburger Dompfarrvikar und Leiter des Fatimaweltapostolates Würzburg, aus dem himmlischen Schatz der Kirche barmherzig im Herrn einen vollkommenen Ablass.

Dieser soll unter den gewohnten Bedingungen (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters) von den Gläubigen, die Reue erwecken und durch Nächstenliebe angespornt sind, jeweils am 13. der Monate Mai und Oktober gewonnen werden. 

Der Ablass kann auch den Seelen der Gläubigen im Fegefeuer (Läuterungsort) fürbittweise zugewendet werden unter der Voraussetzung, dass die Gläubigen am Rosenkranzgebet, am Heiligen Messopfer und an der marianischen Prozession, die mit Zustimmung des diözesanen Ordinarius von derselben frommen Vereinigung durchzuführen sind, fromm und gottesfürchtig teilnehmen. 

Die Mitglieder des genannten Fatimaweltapostolates, die durch Alter oder schwere Krankheit daran gehindert sind, werden ebenso den vollen Ablass erlangen können, wenn sie sich nach aufrichtiger Abweisung jeder Sünde und in bewusster Absicht, sobald es möglich ist, die drei gewohnten Bedingungen zu erfüllen, den vorher genannten liturgischen Feiern im Geiste anschließen und vor irgendeinem kleinen Fatimabild das Vater unser, das Glaubensbekenntnis und das Gegrüßet sei du, Maria fromm und ehrfürchtig beten, nachdem sie ihre Leiden und die Beschwerden ihres eigenen Lebens dem barmherzigen Gott durch Maria demütig aufgeopfert haben.

Um also den Zugang zur Erlangung der göttlichen Vergebung durch die Schlüsselgewalt der Kirche entsprechend pastoraler Liebe zu erleichtern, bittet die Pönitentiarie eindringlich, dass die rechtmäßig befähigten Priester bereitwillig und großzügig an denselben beiden Tagen sich für die Feier des Bußsakramentes zur Verfügung stellen und die heilige Kommunion den Kranken spenden.

Dieses Dekret wird für einen Zeitraum von sieben Jahre gültig sein unter der Voraussetzung, dass es dem diözesanen Ordinarius ordnungsgemäß vorgelegt worden ist, ungeachtet jeder gegenteilige Anordnung. 

Rom, in der Apostolischen Pönitentiarie, den 19. April im Jahr der Menschwerdung des Herrn 2016

Mauro Kardinal Piacenza, Großpönitentiar
Christoph Nykiel, Regens

Die Übersetzung besorgte Hw. Gero Weishaupt
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